Yes! Fingerabdruck-Pflicht im Personalausweis · Netzpolitik

Der Überwachungsstaat durch Pseudokrieg gegen den Terrorismus nimmt weitere Züge an. Endlich gibt es nach dem Reisepass nun eine Fingerabdruck-Pflicht im Personalausweis. Wer ab dem 02.08.2021 die Abgabe der Fingerabdrücke verweigert, erhält keinen neuen Ausweis. Besitzt man keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass verstößt man wiederum gegen das deutsche Personalausweisgesetz und kann mit Bußgeldern von bis zu 5000€ rechnen. Genial!

Warum werden Fingerabdrücken zur Pflicht?

Deutschland setzt mit der Regelung eine Verordnung der Europäischen Union um, welche die Sicherheit der Personalausweise erhöhen soll. Deshalb werden künftig zwei Fingerabdrücke im Chip des Ausweises gespeichert. Wie so oft stirbt Freiheit mit (scheinbarer) „Sicherheit“. Schalten wir das kritische Denken an: Eine Anfrage im deutschen Bundestag zur Notwendigkeit neuer biometrischer Personalausweise aus Sicherheitsgründen zeigt, dass im Zeitraum von circa sieben Jahren bei 60 Millionen Personalausweisen im Umlauf, 495 Urkundendelikte, davon 88 Totalfälschungen, 128 Verfälschungen von deutschen Personalausweisen nachgewiesen wurden. Die Wahrscheinlichkeit auf den Hauptgewinn beim Lotto (6aus49) beträgt rund 1:140 Millionen.

Deutsche Personalausweise sind auch ohne Fingerabdruck-Pflicht relativ fälschungssicher. Eine Fingerabdruck-Pflicht ist unverhältnismäßig und entbehrt jeder (Rechtfertigungs-)Grundlage. Mit meinem Verständnis von einer freiheitlichen Gesellschaft hat dies allemal nichts mehr zu tun.

Werden die Fingerabdrücke zentral gespeichert?

Nach derzeitigem Stand (August 2021) werden die Abdrücke nur zur (lokalen) Speicherung auf dem Chip des Personalausweises verwendet. Eine Speicherung der Fingerabdrücke in zentralen Datenbanken findet (noch) nicht statt. Ein Abgleich mit zentralen Polizeidatensätzen ist (noch) nicht vorgesehen. Im Zeitraum zwischen der Beantragung des Ausweisdokuments und der Aushändigung des fertigen Personalausweises werden die Fingerabdrücke aber vom Hersteller und der Behörde verarbeitet, bis sie dann (hoffentlich auch wirklich) dort gelöscht werden.

Die Erfahrungen der letzten Jahre und die nötige Portion Realismus lassen mich stark daran zweifeln, dass dies so bleibt. Ich bin ebenso wie der Digitalcourage e.V. (Verein für digitale Selbstverteidigung) der fundierten Meinung, dass der automatische Zugriff auf biometrische Daten von Personalausweisen für Polizei und Geheimdienste „nur eine Frage der Zeit“ ist. Ich lehne mich aus dem Fenster und sage, dass in den nächsten fünf Jahren der Aufschrei groß sein wird, wenn eine (europäische) Biometrie-Datenbank ganz ganz ganz unerwartet aufgebaut wird.

Zunächst war die Abgabe von Fingerabdrücken im Personalausweisen freiwillig. Da bei vielen Menschen noch eine gesunde Skepsis besteht, haben die meisten Bürger davon abgesehen. Frei nach Johann Wolfgang von Goethe´s Erlkönig („Und bist du nicht willig, so brauch‘ ich (staatliche) Gewalt.“) hat man sich mit Mitteln des Zwanges für eine Fingerabdruck-Pflicht entschieden.

„Ich habe doch nichts zu verbergen“

Mit meiner freiheitlichen Haltung und der ablehnenden Position zur Fingerabdruck-Pflicht begegne ich oft ähnlichen Argumentationsstrukturen („Aber das ist doch für unsere Sicherheit. Ich habe nichts zu verbergen. Planst Du etwa kriminell zu werden?“). Diesbezüglich will ich in aller Deutlichkeit herausstellen, dass es sich bei der Erhebung von Fingerabdrücken, um eine repressive Maßnahme des Polizeirechts bzw. Strafrechts handelt. Wir lesen § 81b StPO:

Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden.

Da wir in einem demokratische Land leben, muss der Staat darlegen, dass eine Fingerabdruck-Pflicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Denn die Fingerabdruck-Pflicht für Ausweisdokumente ist ein Eingriff in Grundrechte und muss als solche gerechtfertigt werden. Ich verurteile Kriminelle und setze mich gegen die Fingerabdruck-Pflicht ein, da ich mich FÜR die Freiheit positioniere. Die zwangsweise und anlasslose Abgabe von biometrischen Daten korreliert nicht mit den Werten von Rechtsstaatlichkeit einer freiheitlichen Ordnung. Meine eigenen freiheitlichen Werte gebieten es mir, mich dafür einzusetzen, dass ich und zukünftige Generationen nicht in einem Überwachungs- bzw. Polizeistaat aufwachen. Angesichts der technischen Verbesserung der Sicherheits-Merkmale ist die Zahl gefälschter Ausdokumente seit Jahren rückläufig (Quelle: EU-Grenzagentur Frontex) und bereits ohne Fingerabdrücke eine hohe Fälschungssicherheit gegeben. Eine Fingerabdruck-Pflicht im Personalausweis befinde ich daher als verfassungswidrig. Ich bin gespannt über etwaige Verfassungsbeschwerden. Aufgrund des EuGH-Urteil zu Fingerabdrücken im Reisepass (2013) und eines EuGH-Urteils (2015) zur niederländischen Ausweisregelung (hier werden Fingerabdrücke in einem [de]zentralen Register gespeichert) sehe ich die Erfolgschancen jedoch als gering an. Orwell sagt: Doppeltplusgut!

1984 · George Orwell

Die Lektüre dieses Standard-Werkes kann ich zu Herzen legen!


LG Mr. Datenschutz – die Adresse für Datenschutz und Freiheit

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